Ersthelfer nach ArGV Art. 36

Laut ArGV Art. 36 ist jeder Betrieb verpflichtet, genügend Mitarbeiter in Erster Hilfe zu schulen. Unser Kurs "Ersthelfer nach ArGV Art. 36" stellt sicher, dass die Mitarbeitenden auf den Ernstfall vorbereitet sind. Im Normalfall findet dieser Kurs vor Ort im Betrieb statt, so dass die Mitarbeiter mit dem verfügbaren Erste Hilfe Material und zusätzlich auf spezifische Gefahren im Betrieb geschult werden können. Gerne erstellen wir eine unverbindliche Offerte und freuen uns auf eine Kontaktaufnahme.

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